Frequently Asked Questions
Wie alt muss ein Firmling sein?
In der Diözese Speyer und somit auch in unserer Pfarrei wird das Sakrament der Firmung ab 15 Jahren gespendet.
Muss die Vorbereitung auf die Firmung überhaupt sein?
Ja, denn in der Vorbereitung auf die Firmung können Jugendliche sich mit ihrem Glauben und ihren Fragen an das Leben auseinandersetzen.
Wo sind die nächsten Firmtermine zu erfahren?
Die Firmtermine werden jedes Jahr von den Pfarrei in Abstimmung mit dem Ordinariat in Speyer festgelegt. Einen Überblick über alle Firmtermine werden zu gegebener Zeit im OVB erscheinen. Diese Termine können auch über das Pfarrbüro erfragt werden.
Wie läuft die Firmung ab?
Die Firmung wird vom Bischof oder Weihbischof gespendet. Sie findet während eines feierlichen Gottesdienstes nach der Predigt und vor der Eucharistie statt. Nach dem Taufbekenntnis der Firmlinge breitet der Bischof die Hände über jedem Firmling aus und ruft den Heiligen Geist auf ihn herab. Es folgt die eigentliche Firmung. Der Bischof legt die Hände auf den Kopf des Firmlings, zeichnet ihm mit Chrisam ein Kreuzzeichen auf die Stirn und spricht dazu die Worte: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Firmling antwortet mit "Amen." Während der Firmung legt der/die Firmpate/-in als Zeichen der Unterstützung seine/ihre rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
Wer kann Firmpate werden?
Das Kirchenrecht der katholischen Kirche (CIC) empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (Can. 893 § 2). Dies ist eine Empfehlung aber kein Muss. Der Firmling darf sich also seinen Paten oder seine Patin selbst aussuchen.
Der/Die Firmpat/-in muss getauft, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Pate oder Patin dürfen nicht Eltern des Firmlings sein. Ferner muss der/die Pate/-in ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht (Can. 874).
Es ist auch möglich, sich ohne Firmpate/-in firmen zu lassen.
Welche Aufgaben haben Firmpaten/-innen?
Die Patenschaft ist weitaus mehr als nur die Handauflegung bei der Firmung. Fimpaten/-innen sollten sich im Vorfeld über die Vorbereitung und den Firmgottesdienst informieren und Kontakt zum Firmling haben - natürlich auch nach der Firmung. Junge Menschen sollten sich an ihnen orientieren können und von ihnen Impulse für ein gelingendes Leben - auch im Glauben - erhalten.
Kann ein evangelischer Christ das Patenamt übernehmen?
Nein und ja. Ein evangelischer Christ kann Firmzeuge sein, allerdings nicht allein. Zusätzlich braucht es einen katholischen Paten.
Kann jemand, der aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, das Patenamt übernehmen?
Nein. Wenn ich vor einer öffentlichen Behörde erkläre, dass ich nicht Mitglied der katholischen Kirche sein will, bin ich wohl kaum in der Lage, den Firmling bei seinem Hineinwachsen in genau diese Gemeinschaft sowie seinem Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft zu unterstützen und zu motivieren.
Muss ich mich firmen lassen?
Jeder Firmling entscheidet das selber. Er oder sie sollte aber auf jeden Fall ein Gespräch mit den Firmverantwortlichen der Gemeinde suchen. Es besteht die Möglichkeit, am Firmkurs teilzunehmen und sich erst am Ende für oder gegen die Firmung zu entscheiden. In den allermeisten Fällen können in dieser Zeit Missverständnisse geklärt und Fragen an Gott und das Leben so beantwortet werden, dass aus dem anfänglichen Zögern mehr und mehr die Bereitschaft wächst, sich firmen zu lassen.
Darf ich heiraten, auch wenn ich nicht gefirmt bin?
Ja, zumindest in Deutschland! Das Kirchenrecht spricht von einer 'Soll-Regel' (Can. 1065 § 1 CIC), d.h. es ist erwünscht, aber nicht zwingend. Meist wird vor der Trauung auch kein Nachweis der Firmung verlangt. Im Ausland, etwa in Italien und in Polen, ist die Firmung allerdings Voraussetzung, um heiraten zu können.
Kostet die Vorbereitung auf die Firmung etwas?
Weder die Vorbereitung noch die Firmung kosten Geld. Eine Kostenbeteiligung wird in vielen Pfarreien erbeten, z.B. um Materialkosten oder andere Aufwendungen (etwa ein gemeinsames Wochenende) abdecken zu können. In unserer Pfarrei beläuft sich der Betrag auf 30,-€. Am Geld soll es dabei aber nicht scheitern. Zuschüsse sind nach Absprache möglich. In diesem Fall wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Firmung.